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ALG II und Hartz IV

Vorsicht bei Geschenken

(JB) Es war früher immer schon so, es ist jetzt so, und es wird sich vermutlich niemals etwas daran ändern; wer sowieso wenig Geld hat, dem nimmt man immer mehr. Und wer schon im Geld schwimmt, der bekommt immer mehr. Geld zu Geld.....

Informationen zu diesem Beitrag

Rubrik: Ratgeber und Lebenshilfe.
Thema: ALG II und Hartz IV; Vorsicht bei Geschenken.
Timeline / Datum des Ereignisses: 2006.
Newsübersicht / Datum der Veröffentlichung (auf klugseite.de): 22.05.2010.
Autor / veröffentlicht von: Jürgen Blumenkamp.

Geschenke sind einmalige Einnahmen

Eigentlich unfassbar, nahezu an einem (nicht zum lachen geeigneten) Aprilscherz errinnernd; wer ALG II oder Hartz IV bekommt, darf sich zwar zu Weihnachten auch etwas schenken lassen, jedoch ist jedes Geschenk - auch wenn es kein Geld ist - eine einmalige Einnahme (die man dem ALG II Empfänger (gerne) wegnehmen möchte). Wer will das wegnehmen? Nun, die Herren vom Amt natürlich. So nach dem Motto; der ist sowieso nichts (gutes) gewohnt, dem nehmen wir auch auch die Geschenke..... Das passt dann.

Nur bis 50,- Euro anrechnungsfrei

Ist das eigendlich wirklich alles ernst gemeint, was hier (in Deutschland) abgeht? Nun, offensichtlich :-( Geschenke und einmalige Einnahmen sind anrechnungsfrei, wenn Sie 50,- Euro pro Jahr nicht übersteigen. Sind die (Geld) Geschenke grösser, sollte der "Transfer" nicht über das Konto laufen, sondern lieber Bar übergeben werden - besser ist das :-)

Freibetrag von min. 3100,- Euro

Auch der Zeitpunkt der Schenkung kann entscheident sein. Bis zum ersten Tag des ALG II Bezuges gelten Geldgeschenke als Vermögenszuwachs, da gibt es jedoch einen Freibetrag von min. 3100,- Euro. Wenn also klar ist, das jemand bald ALG II bekommt, sollte man ihn vorher beschenken, denn hinterher muss der ALG II Empfänger die Geldschenkung erst aufbrauchen, bevor er ALG II bekommt. Anders sieht es z.B. beim schenken es PKW aus, da wird dann eine Ausnahme gemacht, wenn der PKW einen Wert von 5000,- Euro nicht übersteigt.

Ergänzende Links