Kaffeekauf - Steuerhinterziehung
vorsicht beim Kaffekauf per Internet
Vorsicht beim Kaffeekauf im Internet; Steuerhinterziehung droht. Der Zoll teilt mit; wer Kaffee in Deutschland einkauft, z.B. über das Internet, von Verkäufern die nicht in Deutschland sind, dem droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Bild oben; Kaffee - lecker duftend, aber auch teuer wenn er nicht versteuert wird :-(
Informationen zu diesem Beitrag
Rubrik: Ratgeber und Lebenshilfe.
Thema: Kaffeekauf - Vorsicht, Streuerhinterziehung
Timeline / Datum des Ereignisses: 2005.
Newsübersicht / Datum der Veröffentlichung (auf klugseite.de): 03.08.2010.
Autor / veröffentlicht von: Jürgen Blumenkamp.
selber versteuern?
Sobald man Kaffee einkauft, muss dieser auch versteuert werden. Ein Kunde der über das Internet wie oben geschildert, einkauft, müsse dies bei seinem Hauptzollamt melden. Nur bei kleineren Vergehen müsse man nicht mit einer Anzeige rechnen. Aufgrund dieser Vorfälle haben sich in den letzen Wochen schon hunderte von Käufern selber angezeigt, um so einer noch grösseren Strafe zu entgehen. Fragen Sie also bei Ihrem Internetshop, wie die Versteuerung abläuft.
die Kaffesteuer
In Europa wird die Kaffeesteuer nur in den Ländern Deutschland, Belgien und Dänemark erhoben. In Deutschland ist für einen Kilo Röstkaffee 2,19 Euro Steuer fällig, für 1 Kilo löslichen Kaffee fällt sogar 4,78 Euro an! Auf diese Weise werden ca. 1 Milliarde! Steuergelder eingenommen. Der Einkauf aus anderen Ländern - auch für private Zwecke - ist grundsätzlich nicht steuerfrei, so der Zoll. Steuerfrei für den privaten Einkauf ist nur der Einkauf, der auch von einem privaten Verkäufer (im Ausland) erfolgt, und auch nur dann, wenn der Käufer diesen Kaffee selber im Ausland abholt :-(
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