Sie sind hier:

Schnappschuss

Abmahnung

Wo ist Maddie?

über Recht & Unsinn

Rechte bei der Tupperparty

Suchen nach:

Allgemein:

Startseite

Neues bei klugseite.de

mitmachen

Klugscheisser Lexikon

Gästebuch

Impressum

Kontakt

Machen Sie mit

Sitemap / Inhalt

Seite bewerten

Seite empfehlen

Rechte bei der Tupperparty

Tupperparty - was ist zu beachten?

Welche Rechte hat man eigentlich bei einer Tupperparty und ähnlichen Verkaufsveranstaltungen?
Draussen wird es kälter, und drinnen starten in den Wohnzimmern Verkaufspartys. Was - wie fast alles - aus den USA kommt bringt auch hier den Firmen für Plastikschüsseln, Dessous, oder Bodylotions und Schmuck privat unters Volk. Doch was ist, wenn die Bestellung schon am nächsten Tag Reuegefühle verursacht, und der Käufer die Ware nicht mehr haben möchte?

Informationen zu diesem Beitrag

Rubrik: Recht und Gesetz, Kriminalität.
Thema: Welche Rechte hat man auf eine Tupperparty?
Timeline / Datum des Ereignisses: 2008.
Newsübersicht / Datum der Veröffentlichung (auf klugseite.de): 20.06.2010.
Autor / veröffentlicht von: Jürgen Blumenkamp.

Der sog. Direktvertrieb

Zunächst einmal gehört diese Art des Verkaufens zur Rubrik "Direktvertrieb". Das hört sich erstmal positiv an, hier soll suggeriert werden, dass die Ware ohne jeden Zwischenhandel angeboten wird, und somit sehr günstig ist. Das dies jedoch nicht immer der Fall ist, weiss heute jeder. Aber es steckt noch etwas anderes dahinter: in der bekannten Atmosphäre, mit netten Nachbarinnen wird schneller etwas gekauft. Doch dies kann auch zu einem Problem werden, denn was unter "Druck" gekauft wird, gefällt schon am nächsten Tag nicht mehr so recht. Und nur selten lohnen sich diese Meetings für den Käufer, denn die Artikel sind eben selten wirklich günstig.

Kann man die Ware zurück geben?

Wer später merkt, eigentlich unnötige Sachen gekauft zu haben, oder vieleicht woanders doch was besseres gesehen hat, sollte seine Rechte kennen. Eine Verkaufsparty ist rein rechtlich ein Haustürgeschäft nach Paragraph 312 BGB. Somit hat man als Kunde sehr wohl die Möglichkeit seine Bestellung oder auch einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Mehr noch: bei Vertragsschluss muss man als Kunde auf genau diese Rechte hingewiesen worden sein, wenn nicht, beginnt diese Frist erst gar nicht, somit hat man in so einem Fall des nicht informiert werdens sogar viel länger, in manchen Fällen Jahre Zeit, die Ware zurück zu geben. So ist es per Gesetz möglich. Freilich wird kaum jemand dies so "durchziehen". Wichtig ist übrigens auch ein Hinweis, wie genau der Widerruf zu erfolgen hat, und wohin und in welcher Weise (Brief, Fax) dieser Widerruf zu erfolgen hat.

Was ist mit Gewährleistung?

Bei jedem Kauf hat man 2 Jahre Gewährleistungsansprüche. Das bedeutet das der Verkäufer zwei Jahre lang für Mängel verantwortlich ist. Aber wer ist der Verkäufer? In aller Regel kann man in so einem Fall direkt beim Hersteller reklamieren, da der Kaufvertrag eben auch in aller Regel direkt mit dem Hersteller abgeschlossen ist. Wenn aber die oder der Verkäufer auf eigene Rechnung arbeitet, kann es auch sein, dass die Reklamation direkt dem Verkäufer / der Verkäuferin (Nachbarin) gegenüber geltent gemacht werden muss.....mit der guten Stimmung könnte es dann vorbei sein :-(

Ergänzende Links