Die Schreibmaschine als Grundlage
1983 - bmmh - Jahresrückblick. Dies ist das Geburtsjahr der "Informationellen Selbstbestimmung". Verfassungsgericht kippt die Volkszählung. Die Schreibmaschine als Grundlage für den Datenschutz.
Der Sitzungssaal war komplett besetzt. Er war der Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht geschaffen hat. Am 15. Dezember 1983 war es, als sogar die Gänge und Flure des Gerichtsgebäudes in Karlsruhe mit Menschen gefüllt waren. Alle wollten dabei sein, wenn die Volkszählung höchst richterlich verboten wurde. Der "erste Senat" bemängelte die Volkszählung und kreierte zugleich das "Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung" - dem (heutigen) Datenschutz.
Um was ging es denn genau?
Grundlage war die in den 80er Jahren durchgeführte "Volkszählung" (klingt irgendwie wie Viehzählung). Die Menschen waren - verständlicherweise - einfach dagegegen. Der Zeitpunkt war also "passend", George Orwells passenderweise auf das Jahr 1984 terminiertes Szenario schien den Menschen plötzlich plausibel. George Orwell hatte bereits 1946 in seinem Roman "1984" beschrieben, wie die Bürger eben 1984 in einem totalen Überwachungsstaat leben. Und so gab es in den achziger Jahren eine erste Massenverfassungsbeschwerde, mit mehr als 1300 Anträge an das Gericht in Karlsruhe. 1300, das hört sich wenig an, für die damalige Zeit, in der es noch gar kein Internet gab, war das eine beachtliche Leistung. Dennoch, 1987 kam dann doch die Volkszählung - allerdings mit einigen Korrekturen.
Warum wurde das Gesetz gekippt?
Die Verwaltungen hätten Zugriff auf Daten gehabt, die eigentlich für anonyme Statistiken bestimmt sind. Doch ehrlich gesagt, gemessen an heutigen technischen Möglichkeiten (Mautbrücken, Videokameras für Überwachungen, Telefondaten, Handyortung, Einkaufsdaten per Kreditkarte, waren die damaligen Möglichkeiten doch arg begrenzt.
Teile des seinerzeitigen Urteils sind heute zum schmunzeln.
Zitat; "Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Zitat Ende. Heute hat jedoch niemand mehr Überblick über seine Daten....
Und doch legte das Gericht in Karlsruhe seinerzeit den Grundstein für den heutigen Datenschutz. Manche der seinerzeitigen Formulieren sind heute noch gültig;
- persönliche Daten sind technisch gesehen unbegrenzt speicherbar
- sie sind ohne Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschnelle übertragbar
- mit integrierten Informationssystem können Persönlichkeitsbilder erstellt werden
Das alles wurde geschrieben in einer Zeit in der es noch kein Internet gab, kein Mailprogramm, keinen "vernünftigen" Computer. Geschrieben also auf Papierblätter einer Schreibmaschine. Doch heute sieht alles ganz anders aus.
Seinerzeit hatte der Staat das Betreben, seine Bürger zu überwachen. Er galt als der "große Bruder", der nach allumfassender Überwachung seiner Bürger strebte. Heute soll der Staat seine Bürger vor allzu datenneugierigen Unternehmen schützen. Doch die sich häufenden Datenpannen vom Telekom Skandal bis zum Kreditkartenklau bei der Landesbank Berlin zeigen, das "Big Brother" inzwischen ganz privat geworden ist..... Und über die für 2011 geplante Volkszählung regt sich heute vermutlich niemand mehr auf.
Beste Grüße
klugseite im Jahr 2009
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